Geschäfts- & Lieferbedingungen
1. Geltung der Geschäfts- und Lieferbedingungen
Unsere Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten mit Zustandekommen des Vertrages als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts-, Einkaufs- der Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen. Wir weisen darauf hin, dass bei Vertragsabschluss stets die neueste und damit aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil wird. Der Kunde sollte sich daher vor Abgabe seines Auftrages stets über den neusten Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkundigen. Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in unserem Büro in Burg verfügbar.
2. Vertragsabschluss
Angebote von uns sind, soweit nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, unverbindlich und freibleibend. Mit Zusendung der schriftlichen Bestätigung ist der Vertrag verbindlich geschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt u. teilweise darüber hinaus bleiben insbesondere Preisänderungen vorbehalten. Die Leistungserbringung beginnt mit der Bearbeitung des Auftrages.
3. Muster, Farbe u. Stärke
Naturstein u. Betonwerkstein kann in Farbe, Stärke und Bearbeitung nie ganz einheitlich geliefert werden. Abweichungen in dieser Hinsicht müssen gestattet sein; auch dann, wenn die Lieferung nach vorgelegten Durchschnittsmustern zu geschehen hat. Geschliffene Oberflächen zeigen immer Spuren im Gegenlicht. Je nach Mineralgehalt- und verteilung sind auch deutliche Glanzunterschiede innerhalb einer Lieferung unvermeidbar. Vor der Verlegung von Fliesen und Bodenplatten ist auf Farbgleichheit zu achten. Bei etwaigen Farbschwankungen sollten mehrere Posten während der Verlegung gemischt werden. Hinsichtlich der Stärke ist zu dem vorgeschriebenen Spielraum noch eine Toleranz von mindestens 10 Prozent zu gewähren. Die im Naturstein vorkommenden Farb- und Strukturschwankungen, Trübungen, Adern und Naturformen wie Poren in der Oberfläche, Einschlüsse, konzentrierte Stellen eines Minerals oder Mineraladern sind kein Reklamationsgrund.
Es handelt sich um naturgegebene entstehungsbedingte Erscheinungen, auf die kein Einfluss genommen werden kann. Sie bedeuten auch keine Wertminderung des Steines. Eine stärkere Bruchempfindlichkeit an diesen Stellen ist nicht gegeben. Sachgemäße Kittungen (Spachteln und Füllen) sind zulässig. Wir bitten Sie, diese Eigenschaften, welche die Unverwechselbarkeit jedes Einzelstückes ausmachen, zu berücksichtigen.
Die gezeigten oder ausgehändigten Musterstücke dienen der allgemeinen Orientierung zur Gesteinsart. Sie stellen keine verbindliche Aussage zum Aussehen und der Textur des bestellten Endproduktes dar. Naturwerkstein kann entstehungsbedingt stärkeren Schwankungen unterliegen. Ein Rechtsanspruch der technischen und optischen Eigenschaften des Musters kann auf das Endprodukt nicht abgeleitet werden.
4. Gewährleistung/ Haftung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Beanstandungen finden nur Berücksichtigung, wenn Sie innerhalb 3 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich vorgebracht werden. Ungeachtet etwaiger Beanstandungen sind unsere Rechnungen am Fälligkeitstag zahlbar; der Besteller hat seine ihm wegen angeblicher Mängel zustehenden Rechte gesondert u. schriftlich geltend zu machen. Die Prüfung der Ware hat stets vor dem Verlegen stattzufinden. Reklamationen bei bereits verlegtem Material können auf keinen Fall anerkannt werden. Es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass Jura- Kalkstein, sowie Marmor und Agglomarmor nicht frostbeständig sind (VOB DIN 18332).
Bei Selbstabholung bzw. durch Abholung Dritter übernehmen wir beim Verlassen unseres Werksgeländes keine Verantwortung für die Ware, sollte diese am Bestimmungsort Schäden aufweisen.
Bei unsachgemäßer Lagerung bzw. Umgang und Verlegen von Naturstein u. Betonwerkstein lehnen wir jegliche Beanstandungen ab. Unsere Produkte werden nicht pauschal mit einer Imprägnierung oder Öl-, Fleck- u. Wasserstopp versehen. Dies obliegt dem Empfänger oder Endnutzer der Ware, eine entsprechende Pflegeanleitung ist der jeweiligen Rechnung beigefügt.
Für Sach- u. Vermögensschäden haftet der Meisterfachbetrieb PATTÉ nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum einschl. Einlösung von Wechseln u. Schecks, auch bei Veräußerung an einen Dritten.
- Beim Ausstehen fälliger Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, so kann der Meisterfachbetrieb PATTÉ nach Androhung für sämtliche noch ausstehenden Aufträge die Bezahlung der Ware im Voraus verlangen.
- Die auf Briefen des Bestellers angegebenen anderslautenden Bedingungen u. Vorschriften haben nur dann Gültigkeit, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
6. Hinweis gem. § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Wir, die Ramón & Dominik Patté GBR, werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle i.S.d. VSBG teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.
7. Gerichtsstand/ Anwendbares Recht
Erfüllungsort u. ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen den Meisterfachbetrieb PATTÉ ist Burg. Dies gilt auch für vom Meisterfachbetrieb PATTÉ eingereichte Klagen, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8. Datenschutz
Kundendaten werden in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz in unserem EDV- Anlagen gespeichert. Eine widerrechtliche Weitergabe an dritte Erfolgt nicht.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der Geschäfts- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung(en) tritt rückwirkend eine der ursprünglichen Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Änderungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses sowie sonstige Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Schriftform.
10. Stand: 01/2017